Fahrradschutzstreifen in Alzey

Der Alzeyer Stadtverwaltung liebste Maßnahme, wenn es um das Schutzbedürfnis von Fahrradfahrenden in der Innenstadt geht: Der Fahrradschutzstreifen.
Schutzstreifen sind ein Teil der Straße, der durch eine unterbrochene Linie (Zeichen 340) markiert und in größeren Abständen durch ein Fahrrad-Symbol gekennzeichnet ist.

In diesem Artikel möchten wir einen genaueren Blick auf die hier geltenden Regeln werfen:

  1. Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und keine Radwege. Deshalb gelten in diesem Fall nicht die Regeln und Gesetze für Fahrradwege.
  2. Die Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Radfahrende sollten aufgrund des Rechtsfahrgebots allerdings einen Abstand von etwa 80 cm zum Fahrbahnrand nicht überschreiten. Wird dieser Sicherheitsabstand genutzt, ist ein Fahren innerhalb der Alzeyer Schutzstreifen mit vielen Fahhrädern bereits nicht mehr möglich.
  3. Für das Überholen gilt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO. Also innerorts ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts 2 Meter.
  4. Bei stockendem Verkehr dürfen Radfahrende rechts an wartenden Autos und Bordstein vorbeifahren. Dies dürfen sie auch ohne solche Streifen. Allerdings muss dies mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht durchgeführt werden.
  5. Bei Schutzstreifen gilt ein generelles Halteverbot. Das Bußgeld beträgt bis zu 100 Euro zzgl. eines Punkts in Flensburg. Autos dürfen die Schutzstreifen nur überfahren, wenn sie abbiegen, ein Hindernis umfahren oder dem Gegenverkehr ausweichen müssen. Dabei darf der Radverkehr nicht gefährdet werden.
  6. Bei zu dichtem Überholen beginnen die Bussgelder bei 30 Euro. Je nach Situation kann es auch hier Punkte oder sogar zeitweiliges Fahrverbot geben.


Unsere Ausführung ist keine Rechtsberatung und sie ersetzt nicht den Gang zum Rechtsanwalt.

Fazit

Auf Fahrradschutzstreifen wird gerne zurückgegriffen, da diese keine baulichen Maßnahmen erfordern, die dem Radverkehr mehr Raum geben würden. Doch gerade diesen Raum braucht es, um Radverkehr sicher zu machen. Farbe auf der Fahrbahn ändert nichts an den Gefährdungen von dichten Vorbeifahren (Sogwirkung, Erschrecken oder Verunsicherung). Schutzstreifen erhöhen zwar die Sichtbarkeit von Radverkehr, können aber auch von den notwendigen Maßnahmen einer Mobilitätswende ablenken.

Viele Regeln gelten mit und ohne Schutstreifen. Allerdings suggerieren Schutzstreifen, dass ein geringerer Überholabstand in Ordnung wäre. So können Schutzstreifen auch dazu beitragen, dass Sicherheitsabstände beim Überholen nicht mehr eingehalten werden. Auch die Falschinformation Radfahrende müssten innerhalb der - für einen sicheren Radverkehr deutlich zu schmalen - Streifen fahren, kann zu Spannungen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden führen.

Wir fordern daher einen ausreichenden Schutz von Fahrradfahrenden in und um Alzey. Dies wird nur mit baulichen Maßnahmen, die dem Radverkehr mehr Raum geben, möglich sein. Diesen Raum können wir nur im Rahmen einer Mobilitätswende bekommen, die auch die Rolle der Autos im städtischen Nahverkehr neu denkt. Folgende einfache Maßnahmen halten wir für zielführender als Fahrradschutzstreifen:

  • Ausweitung von Tempo30-Zonen
  • Parkverbote am Straßenrand, besonders in engen Straßen
  • Fahrradstraßen

Wir freuen uns über Rückmeldungen und Ergänzungen zu dem Thema. Schreibt uns gerne an hallo@adfc-alzey.de

Quellen