Überschlag wegen Kinderausstieg

Gedankenlos im Stau die Tür geöffnet - und schon liegt einer neben dem Auto. Dieser Unfall ging SEHR glimpflich aus

Mein Unfall war am Streiktag der ÖPNs in Mainz (Anfang März), die panischen Elterntaxis waren also noch zahlreicher als sonst und vom Aralkreisel bis zum Finanzamt stand wirklich alles. Aus Erfahrung fahre ich schon nicht mehr schnell am Stau vorbei, nur ca. 15 km/h, bei Einmündungen Schritttempo. Kurz hinter dem Aralkreisel gingen vor mir plötzlich beide rechte Türen eines Autos auf. Ich hab die Bremsen so fest zugemacht wie es ging. Dabei bin ich dann über den Lenker abgestiegen, mein E-Bike hat keinerlei Kratzer, außer dass der sehr massive Gepäckträger von hinten oben eingedrückt ist. Es scheint also einen Salto über mich drüber gemacht zu haben. Ich lag neben dem Auto, hab es aber nicht erwischt.

Ich wollte der Polizei den Unfall später melden, damit die wissen, was da so los ist. Der nette Beamte meinte nur, sie hätten keinerlei Möglichkeiten, so etwas zu erfassen, außer, ich würde es zur Anzeige bringen. Auf die Frage, welche Art Anzeige das sein soll, meinte er nur "Fahrlässige Körperverletzung". Da ich die gute Frau Unfallgegnerin ja irgendwie verstehen kann, obwohl ich es wirklich fahrlässig finde, den Kindern das Ausstiegskommando zu geben, ohne zu gucken... Und wundersamerweise habe ich keinen Kratzer, nicht mal einen blauen Fleck... Also taucht das nirgends auf. Wirkte auch so, als sei kein weiteres Interesse daran.

Ein klarer Verstoß gegen die Verkehrsregeln

Wir sagen:

Auch dieser Vorfall entstand (wie der vorige) durch einen klaren Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Wie unter "Fahrradschutzstreifen" erläutert, herrscht Halteverbot im Bereich von Schutzstreifen. Bitte beachten: DAS GILT AUCH IM STAU.

Jemanden schnell mal aussteigen zu lassen, nur weil die Gelegenheit günstig ist, ist verboten und mit Strafen bewehrt. Der Grund für dieses Verbot geht deutlich aus der Unfallschilderung hervor.